Hausverwaltung

Allgemeines

Der Schwer­punkt un­se­rer Ver­wal­tungs­tä­tig­keit liegt im Be­reich der Miet­ver­wal­tung für Wohn- und Ge­wer­be­ob­jek­te sowie in der Ei­gen­tums­ver­wal­tung klei­ner und gro­ßer Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten.


Die in­di­vi­du­el­le und per­sön­li­che Be­treu­ung un­se­rer Man­dan­ten steht bei uns an ers­ter Stel­le. Neben der wirt­schaft­li­chen Ver­wal­ter­tä­tig­keit wer­den auf Nach­fra­ge über Part­ner­fir­men auch Haus­meis­ter- bzw. Haus­tech­ni­ker­tä­tig­kei­ten sowie die Ver­ga­be und Über­wa­chung von In­stand­set­zungs- und Mo­der­ni­sie­rungs­ar­bei­ten durch­ge­führt.

Wir verfügen über einen ausgewählten Stamm an zuverlässigen Handwerksfirmen, Architekten und Fachanwälten, mit denen wir langjährig vertrauensvoll zusammen arbeiten.


Bezüglich unserer bisherigen Arbeit übersenden wir auf Nachfrage gern Referenzobjekte.

Die Konditionen zur Betreuung Ihrer Immobilie vereinbaren wir individuell in einem persönlichen Gespräch.

WEG-Verwaltung

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.

Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.

Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Die Aufgaben sind unter anderem:

  • Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung.
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
  • Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft.
  • Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
  • Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigung von Verträgen).
  • Abschluss und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch Eigentümerversammlung beschlossen wurden.
  • Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.


Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Die Vertragsdauer wird in der Regel bei der Verwalterbestellung festgelegt.

Die Konditionen über eine WEG-Verwaltung sind frei verhandelbar.


Unser Ser­vice ist nicht rechts- oder steu­er­be­ra­tend, ggf. schal­ten wir eine er­fah­re­ne An­walts­kanz­lei oder einen Steu­er­be­ra­ter ein.

Aufgabenüberblick

  • Hausordnung erstellen und überwachen
  • Eigentümerversammlungen
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
  • Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen 
  • Versicherungen
  • Kontrolle der Hausmeistertätigkeiten

Sondereigentums-verwaltung

Im Rahmen der Mietsonderverwaltung für einzelne Wohnungseigentümer erledigen wir für Sie folgende Aufgaben:

  • Durch­füh­rung des Mietin­kas­so (ein­schließ­lich Über­wa­chung und Bei­trei­bung rück­stän­di­ger Mie­ten).
  • Durch­füh­rung von Miet­erhö­hun­gen Kom­plet­te Be­treu­ung des Mie­ters in allen An­ge­le­gen­hei­ten.
  • Ver­tre­tung ge­gen­über Be­hör­den, Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men und Hand­wer­kern. Durch­füh­rung und Über­wa­chung von
  • Re­pa­ra­tur­maß­nah­men.
  • Er­le­di­gung sämt­li­chen Zah­lungs­ver­kehrs.
  • An­fer­ti­gung der jähr­li­chen Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für Heiz- und Be­triebs­kos­ten (ein­schließ­lich Vor­aus­zah­lungs­an­pas­sung).
  • An­fer­ti­gung der jah­res- und quar­tals­wei­sen Zwi­schen­ab­rech­nun­gen.

Musterabrechnung

Sehen Sie sich Mus­ter un­se­rer Wohn­geld­ab­rech­nun­gen [18 KB], Ab­rech­nun­gen haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen [8 KB] und un­se­rer Wirt­schafts­plä­ne [10 KB] sowie eine Haus­ab­rech­nung [16 KB] an (als PDF-Da­tei­en). Für die An­sicht von PDF-Da­tei­en muss der Adobe Acro­bat Re­a­der auf Ihrem Com­pu­ter in­stal­liert sein.