Hausverwaltung
Allgemeines
Der Schwerpunkt unserer Verwaltungstätigkeit liegt im Bereich der Mietverwaltung für Wohn- und Gewerbeobjekte sowie in der Eigentumsverwaltung kleiner und großer Eigentümergemeinschaften.
Die individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten steht bei uns an erster Stelle. Neben der wirtschaftlichen Verwaltertätigkeit werden auf Nachfrage über Partnerfirmen auch Hausmeister- bzw. Haustechnikertätigkeiten sowie die Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt.
Wir verfügen über einen ausgewählten Stamm an zuverlässigen Handwerksfirmen, Architekten und Fachanwälten, mit denen wir langjährig vertrauensvoll zusammen arbeiten.
Bezüglich unserer bisherigen Arbeit übersenden wir auf Nachfrage gern Referenzobjekte.
Die Konditionen zur Betreuung Ihrer Immobilie vereinbaren wir individuell in einem persönlichen Gespräch.
WEG-Verwaltung
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.
Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.
Die Aufgaben sind unter anderem:
- Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung.
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
- Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Aufstellung des Wirtschaftsplanes. Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
- Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft.
- Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
- Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigung von Verträgen).
- Abschluss und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch Eigentümerversammlung beschlossen wurden.
- Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.
Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Die Vertragsdauer wird in der Regel bei der Verwalterbestellung festgelegt.
Die Konditionen über eine WEG-Verwaltung sind frei verhandelbar.
Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei oder einen Steuerberater ein.
Aufgabenüberblick
- Hausordnung erstellen und überwachen
- Eigentümerversammlungen
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
- Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen
- Versicherungen
- Kontrolle der Hausmeistertätigkeiten
Sondereigentums-verwaltung
Im Rahmen der Mietsonderverwaltung für einzelne Wohnungseigentümer erledigen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Durchführung des Mietinkasso (einschließlich Überwachung und Beitreibung rückständiger Mieten).
- Durchführung von Mieterhöhungen Komplette Betreuung des Mieters in allen Angelegenheiten.
- Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern. Durchführung und Überwachung von
- Reparaturmaßnahmen.
- Erledigung sämtlichen Zahlungsverkehrs.
- Anfertigung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Heiz- und Betriebskosten (einschließlich Vorauszahlungsanpassung).
- Anfertigung der jahres- und quartalsweisen Zwischenabrechnungen.
Musterabrechnung
Sehen Sie sich Muster unserer Wohngeldabrechnungen [18 KB], Abrechnungen haushaltsnahe Dienstleistungen [8 KB] und unserer Wirtschaftspläne [10 KB] sowie eine Hausabrechnung [16 KB] an (als PDF-Dateien). Für die Ansicht von PDF-Dateien muss der Adobe Acrobat Reader auf Ihrem Computer installiert sein.